Radverkehr Barther Straße (Antrag vom 11.12.2025)

Antrag 0097/2025:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird damit beauftragt zu prüfen, wie ein Ausbau des Radweges an der Barther Straße zwischen dem Carl-Heydemann-Ring und dem Grünhufer Bogen umgesetzt werden kann. Die Prüfung soll auch die Fördermöglichkeiten und grundsätzliche Varianten der Gestaltung (einseitiger Radweg im Zweirichtungsverkehr oder beidseitiger Radweg) umfassen.

Die Prüfungsergebnisse sollen dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorgestellt werden.

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

 

Quelle: https://webris.stralsund.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=7624

Auskunftsersuchen zu Ewigkeitschemikalien im Trinkwasser (Antrag vom 11.12.2025)

Antrag 0095/2025:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verlangt gem. § 71 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV Auskünfte zu folgenden Fragen:

Im Januar 2026 wird es neue Grenzwerte für das Herausfiltern der Ewigkeitschemikalien (PFAS) aus dem Trinkwasser geben. Die Einhaltung dieser Grenzwerte wird erhebliche technische und wirtschaftliche Herausforderungen für unsere Wasserwerke mit sich bringen.

Daraus ergeben sich folgende Fragen:

Herr Müller, Geschäftsführer der REWA, beantwortet das Auskunftsersuchen wie folgt:

Einleitend gibt Herr Müller kurze Erläuterungen zu den Ewigkeitschemikalien:

PFAS ist die Abkürzung für per- und polyfluorierte Alkyl-Substanzen. Dies ist eine Gruppe industriell hergestellter chemischer Verbindungen, welche aus organischen Molekülen, bei denen Wasserstoff durch Fluor ersetzt wurde, besteht. Diese Stoffgruppe umfasst heute bereits mehrere tausend Einzelsubstanzen. Menschen können diese über Nahrung, Wasser und Luft aufnehmen. Im Rahmen des Inkrafttretens der TrinkwV wird erstmalig ab 2026 eine Gruppe dieser PFAS im Trinkwasser reguliert. Laut der TrinkwV gilt ab dem 12.01.2026 ein Grenzwert im Trinkwasser für die Summe von 20 definierten PFAS-Substanzen kurz: PFAS∑20. Für eine zweite Summe aus 4 definierten PFAS-Substanzen kurz: PFAS∑4 gilt ab dem 12.01.2028 ebenfalls erstmalig ein Grenzwert. Generell beobachten alle Wasserversorger im Land die Entwicklung bezüglich PFAS im Trinkwasser sehr genau und haben eine entsprechende Untersuchungsstrategie in 2023 begonnen und diese über eine akkreditierte Analytik umgesetzt. Im Rahmen dieser Analytik ergeben sich bisher für das Trinkwasser und bezogen auf PFAS∑20, wie auch für PFAS∑4, keine Nachweise. Auf dieser Basis besteht für die REWA Stralsund GmbH momentan kein Handlungszwang aufgrund gesetzlicher Vorgaben oder empfohlener Richtwerte. Trotz dieser Ausgangslage setzt sich die REWA in der Gesamtheit der Wasserversorgungsunternehmen in M-V und über die Verbände DVGW, BDEW und KOWA M-V intensiv dafür ein, einen vorbeugenden Trinkwasserschutz nachhaltig zu gestalten. Dabei nimmt vor allem die grundsätzliche Eintragsvermeidung eine wesentliche Rolle ein.

1. Von welchen Kostensteigerungen müssen die Wasserwerke ausgehen?

Derzeit wird von keiner Kostensteigerung in den Wasserwerken durch die neuen gesetzlichen Grenzwerte für PFAS 20 resp. PFAS 4 ausgegangen.

2. Wird das eine Verteuerung des Trinkwassers bedeuten und wenn ja, in welcher Höhe?

Dementsprechend wird momentan auch nicht mit einer Verteuerung des Trinkwassers auf dieser Grundlage (PFAS) gerechnet.

3. Wie und in welchem Umfang erfolgt schon jetzt das Herausfiltern von PFAS aus unserem Trinkwasser?

Durch die bestehende Umkehrosmoseanlage im Hauptwasserwerk Lüssow wird heute bereits ein Teilstrom des dort geförderten Rohwassers aufwendig aufbereitet. In diesem Prozess wäre es im Eintrittsfall technisch möglich, PFAS∑20 und damit PFAS∑4 als Nebeneffekt zu entfernen.

 

Quelle: https://webris.stralsund.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=7624

 

 

 

Öffentliche Toiletten (Anfrage vom 11.12.2025)

Anfrage 0157/2025

1. Wie viele öffentliche Toilettenanlagen gibt es im Stralsunder Stadtgebiet und wo befinden sie sich?

Im Stralsunder Stadtgebiet gibt es insgesamt zehn Toilettenanlagen, davon befinden sich zur ganzjährigen Nutzung eine im Rathauskeller und eine auf dem Neuen Markt, eine für den Marktbetrieb auf dem Trelleborger Platz, jeweils eine zur saisonalen Nutzung im Strandbad Nord, Süd und auf der Hafeninsel sowie die derzeit in Nichtnutzung befindlichen drei Anlagen in der Külpstraße, am Busbahnhof und in Devin. Eine weitere, ausschließlich für körperlich eingeschränkte/schwerbehinderte Menschen, befindet sich im Rathaus selbst und ist über den Pförtner-Eingang erreichbar – die Ausschilderung wird derzeit überarbeitet.

2. Wie viele davon sind auch für körperlich eingeschränkte/schwerbehinderte Menschen erreich- und nutzbar?

Derzeit sind zwei Toilettenanlagen barrierefrei, die im Rathaus und die auf dem Neuen Markt. Aktuell in der Planung befinden sich sowohl die Reaktivierung der Nutzbarkeit der Toilettenanlage in der Külpstraße, die in der Vergangenheit immer wieder wegen Vandalismus geschlossen werden musste und die zukünftige, im Zuge der Baumaßnahme „Schützenbastion“ entstehende Toilettenanlage, die ebenfalls über ein barrierefreies WC verfügen wird.

3. Wie viele davon sind mit dem Euro-WC-Schlüssel nutzbar?

Die Toilettenanlage auf dem Neuen Markt ist mit dem Euro-WC-Schlüssel ausgestattet. Nach Reaktivierung der Nutzbarkeit wird auch die Toilettenanlage in der Külpstraße mit dieser Ausstattung versehen sein.

 

Quelle: https://webris.stralsund.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=7624

Große Runde der Kultur (Antrag vom 13.11.2025)

Antrag 0083/2025

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt, eine „Große Runde der Kultur“ einzurichten und durchzuführen. Ziel soll die Kommunikation zwischen Kulturvereinen, Kulturschaffenden, der Stadtverwaltung und der Bürgerschaft sein. Dies soll insbesondere

- den Austausch über kulturelle Perspektiven der Verwaltung und der Kulturszene,

- Informationen der Stadt über aktuelle und künftige Kulturprojekte und

- Angebote von Workshops und/oder Fachvorträgen

beinhalten.

 

Quelle: https://webris.stralsund.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=7622

Einnahmen durch Hundesteuer in der Hansestadt Stralsund (Anfrage vom 13.11.2025)

Anfrage 0140/2025:

1. Wie viele Hunde sind in der Hansestadt insgesamt angemeldet?

In der Hansestadt Stralsund sind 3.200 Hunde zur Steuer angemeldet. Davon werden 604 Hunde steuerfrei gehalten.

2. Wie hoch sind die Einnahmen durch die Hundesteuer?

Im Haushalt wurden für dieses Jahr Einnahmen in Höhe von 270 T EUR geplant. Derzeit belaufen sich die tatsächlichen Einnahmen aus der Hundesteuer auf 223 T EUR, wobei die Zahlungen für die Fälligkeit 15.11.2025 noch ausstehen.

3. Wie hoch sind die Einnahmen durch die Verhängung von Geldbußen durch Ordnungswidrigkeiten, die in §7 der „Stadtverordnung über das Führen von Hunden in der Hansestadt Stralsund“ aufgelistet sind?

Im Jahr 2025 sind bisher Geldbußen in einer Gesamthöhe von 3.282,50 EUR festgesetzt worden. Gezahlt wurden davon bisher 1.878,50 EUR. Im Jahr 2024 wurden insgesamt Geldbußen in Höhe von 7.387,50 EUR festgesetzt, wovon bisher 6.872,50 Euro gezahlt worden sind.

 

Quelle: https://webris.stralsund.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=7622

Situation der Stralsunder Stadtteiche (große Anfrage vom 13.11.2025)

Anfrage:

1. Wie bewertet die Verwaltung den aktuellen Zustand der Stralsunder Stadtteiche und deren Entwicklung in den vergangenen zehn Jahren (Wasserqualität, Artenvielfalt, Sedimentbelastung, etc.)?

Die Wasserqualität hat sich von 2015 bis 2019 im Kleinen Frankenteich verbessert und ist bei den anderen Stadtteichen ansonsten weitgehend unverändert geblieben. Neuere Daten über die Wasserqualität liegen der Verwaltung nicht vor. Aktuellere Erkenntnisse zur Wasserqualität könnten evtl. beim StALU aus dem Monitoring zur Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) vorliegen. Daten zur Artenvielfalt und die Sedimentbelastung liegen der Verwaltung nicht vor. Das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste hat im Jahr 2024 Untersuchungen zur Wassertiefe und der Sedimentmächtigkeit im nördlichen Knieperteich durchführen lassen, deren Ergebnisse nachfolgend kurz dargestellt werden (ergänzend siehe die Lagepläne im Anhang der großen Anfrage im Ratsinformationssystem): Die Wassertiefe im nördlichen Knieperteich weist eine Bandbreite von ca. 0,7 m bis knapp über 3 m auf. Die Bereiche mit nur 0,7 – 0,9 m Wassertiefe nehmen flächenmäßig nur einen geringen Anteil ein. Sie befinden sich im zentralen Bereich des Teiches sowie in dem engeren Abschnitt zwischen der Hospitaler Bastion und der Insel im Westen. Die Messungen der Sedimentstärke haben ergeben, dass gerade in diesen flachen Bereichen keine oder nur eine sehr geringe Sedimentauflage von max. 20 cm auf dem festen Teichboden vorhanden ist. Die größten Sedimentmächtigkeiten mit ca. 1,4 m sind in den tiefsten Bereichen mit bis zu 3,2 m Wassertiefe anzutreffen. Die Ergebnisse der Messungen zeigen, dass aktuell und auch in absehbarer Zeit (15 – 25 Jahre) kein Handlungsbedarf für eine Sedimententnahme im nördlichen Knieperteich gegeben ist. An den sehr flachen Stellen würde zudem eine Sedimententnahme keinen Effekt auf die Wassertiefe erzielen, da dort nahezu kein Sediment auf dem festen Teichboden aufliegt.

2. Wie werden die Wasserqualität und der ökologische Zustand der Stadtteiche überwacht und erfolgen regelmäßige Beprobungen? Wenn ja, was wird beprobt? In welchen zeitlichen Abständen? Wie werden die Ergebnisse dokumentiert und ausgewertet?

Durch die Stadtverwaltung erfolgt keine Überwachung/Beprobung. Evtl. erfolgen regelmäßige Beprobungen durch das StALU im Zuge des Monitorings zur WRRL.

3. Wie haben sich die Nährstoffeinträge durch die Landwirtschaft und andere Emittenten in die Vorfluter und in die Stadtteiche selbst entwickelt?

Es wird auf die Beantwortung zu 2. verwiesen.

4. Welche aktuellen Daten und Analysen liegen zur Entwicklung der Nährstoffeinträge aus der Landwirtschaft und anderen externen Quellen in den Vorfluter und Stadtteiche vor, und welche Veränderungen sind feststellbar?

Es wird auf die Beantwortung zu 2. verwiesen.

5. Welche Maßnahmen wurden in den vergangenen Jahren zur Reduzierung der Nährstoffeinträge umgesetzt, und welche sind in den nächsten Jahren geplant? Welche spezifischen Anstrengungen werden unternommen, um mit den Akteuren außerhalb des Stadtgebiets, insbesondere der Landwirtschaft, eine Reduzierung der Nährstoffeinträge zu erreichen, und welche Ergebnisse zeigen sich daraus?

Nährstoffeinträge umgesetzt, und welche sind in den nächsten Jahren geplant? Welche spezifischen Anstrengungen werden unternommen, um mit den Akteuren außerhalb des Stadtgebiets, insbesondere der Landwirtschaft, eine Reduzierung der Nährstoffeinträge zu erreichen, und welche Ergebnisse zeigen sich daraus? Die Reduzierung der Nährstoffeinträge insbesondere der Landwirtschaft liegt nicht im Aufgabenbereich der Hansestadt, sondern des Bundes bzw. des Landes (vgl. z.B. Düngemittelverordnung – DüMV). Die Renaturierung eines ca. 350 m langen Abschnittes des Mühlgrabens (südlich Hansedom) im Jahr 2015 verbessert sicherlich (etwa durch die Verlängerung des Gewässerlaufs in Verbindung mit zusätzlichem Bewuchs im Grabenbett) den Nährstoffentzug, hat aber angesichts ihres flächenmäßig begrenzten Umfangs insgesamt eher geringen Einfluss auf die Wasserqualität der Stadtteiche.

6. Gibt es Erkenntnisse über das Vorkommen und die Ausbreitung invasiver Arten von Flora und Fauna in oder an den Stralsunder Stadtteichen? Falls ja, um welche Arten handelt es sich, und welche Maßnahmen werden ergriffen oder sind geplant, um diese zu kontrollieren oder zu beseitigen und ihre Auswirkungen auf das Ökosystem zu minimieren?

Im Kleinen Frankenteich gibt es relativ massive Vorkommen des rauen Hornkrautes. Im nördlichen Knieperteich gibt es einzelne kleine Bereiche mit Vorkommen von vermutlich Wasserpest. Für die übrigen Teiche liegen keine Erkenntnisse vor. Im Oktober 2025 wurden im Kleinen Frankenteich die Bestände des Hornkrautes mit einem Mähboot mit Rechen entnommen.

7. Welche spezifischen Maßnahmen sind geplant oder werden bereits durchgeführt, um der Ausbreitung von Wasserpest oder anderen aquatischen Wasserpflanzen, die die Wasserfläche verkleinern, im Knieperteich entgegen zu wirken, insbesondere in den Bereichen am Springbrunnen und in Höhe des Theaters? Welche Erkenntnisse liegen über das Vorkommen dieser Pflanzenarten vor?

Es wird auf die Beantwortung zu 6. verwiesen. Im Knieperteich am Springbrunnen und auch auf Höhe des Theaters sind keine größeren Mengen aquatischer Wasserpflanzen vorhanden die ein Problem darstellen würden. Für ein massives Auftreten von Wasserpflanzen (Makrophyten) ist der Knieperteich zu trüb. Für den Knieperteich (nördlicher und südlicher Teil) gibt es ein mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmtes Konzept zur Pflege und Entnahme von Schilf/Röhricht. Die Maßnahmen zur Mahd und Entnahme von Schilf und Röhricht (incl. Rhizome) sollen am Knieperteich künftig regelmäßig (möglichst jährlich) und am Großen Frankenteich nach Bedarf, durch das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste durchgeführt werden (vorbehaltlich der Bereitstellung von zusätzlichen personellen Kapazitäten).

8. Welche Erkenntnisse liegen über das Vorkommen und die Ausbreitung von Hornkraut im Großen und Kleinen Frankenteich vor, und welche spezifischen Maßnahmen sind zur Bekämpfung oder Kontrolle dieser Pflanzenart in diesen Teichen vorgesehen oder werden bereits umgesetzt, um eine übermäßige Ausbreitung zu verhindern?

Im Großen Frankenteich sind keine Vorkommen des Hornkrautes bekannt, da der große Frankenteich nach wie vor einen Phytoplankton (planktische Mikroalgen) dominierten Zustand aufweist. Dabei wachsen im Frühjahr die planktischen Mikroalgen schneller als die Wasserpflanzen (Makrophyten) und trüben dabei das Gewässer so stark, dass nicht mehr ausreichend Licht für das Wachstum der Wasserpflanzen vorhanden ist. Die planktischen Mikroalgen sind vor allem auf hohe Phosphor- und Stickstoffgehalte angewiesen, Makrophyten vor allem auf die Transparenz des Wassers. Am Kleinen Frankenteich haben sich mittlerweile die Makrophyten gegen die Algen durchgesetzt. Hier bildet aktuell das frei treibende Hornkraut Dominanzbestände, zusammen mit Vorkommen von Kamm Laichkraut und Krausem Laichkraut. Das starke Auftreten weist auf einen nach wie vor hohen Nährstoffgehalt hin. Durch die Wasserpflanzen wird jedoch das Wachstum von Algen unterdrückt, worauf das klare Wasser des Kleinen Frankenteiches zurückzuführen ist. Zur Nährstoffentnahme und zur Reduzierung der Vermehrung von Hornkraut wurden in diesem Oktober und sollen künftig jährlich ab Oktober die Wasserpflanzen oberflächig und bis in ca. 0,8 m Tiefe, durch das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste, mit einem Rechen entnommen werden (vorbehaltlich der Bereitstellung von zusätzlichen personellen Kapazitäten).

9. Gibt es aktuelle Erkenntnisse über Schadstoffbelastungen oder Einträge von Mikroplastik in die Stralsunder Stadtteiche? Falls ja, welche Quellen sind identifiziert, und welche Maßnahmen werden ergriffen, um diese Belastungen zu reduzieren oder zu eliminieren?

Darüber liegen der Verwaltung keine Ergebnisse vor.

10. Wie hat sich der Fischbestand in den Stralsunder Stadtteichen seit 2022/23 entwickelt?

Darüber liegen der Verwaltung keine aktuellen Ergebnisse vor. Als Anhaltspunkt kann jedoch der vom Landesanglerverband Mecklenburg-Vorpommern e.V. (LAV M-V) in 2022 und 2025 erfolgte Fischbesatz der Stadtteiche (incl. Andershofer und Voigdehäger Teich) angesehen werden:

2022 - Besatzmaßnahmen durch den LAV M-V:

- Z2 – Zander 2-sömmrig 500 Stück

- S2 – Schlei 2-sömmrig 200 kg

- SK3 – Schuppenkarpfen 3-sömmrig 450 kg

- A(v) - vorgestreckte Aale, 72 kg (ca. 14.400 Jungaale)

2025 - Besatzmaßnahmen durch den LAV M-V:

- H1 – Hecht 1-sömmrig 440 Stück- HL – Laichhecht 200 kg

- SK3 – Schuppenkarpfen 3-sömmrig 450 kg

- Z2 – Zander 2-sömmrig 550 Stück

- A(v) - vorgestreckte Aale, 73 kg (ca. 14.600 Jungaale)

Nähere Angaben können beim Regionalanglerverband Stralsund (RAV) angefordert werden.

11. Welche Gründe gibt es für mögliche Veränderungen des Fischbestandes innerhalbdieser Zeit?

Darüber liegen der Verwaltung keine Ergebnisse vor.

12. Nach Einschätzung der Verwaltung stellte 2022 die Kampfmittelbelastung keine Gefahr dar. Vor Erdeingriffen und Bautätigkeiten in den Gewässerkörpern ist aus Sicherheitsgründen jedoch eine vorsorgliche Sondierung und Kampfmittelberäumung notwendig. Wie schätzt die Verwaltung die Gefährdung durch Freisetzen von Schadstoffen wie Phosphor, Quecksilber und anderen Stoffen in den nächsten Jahren ein, und welche Maßnahmen zur Gefahrenabwehr wurden bisher umgesetzt und welche sind noch geplant?

Durch eine Computersondierung (2017/2018) des Kleinen Frankenteiches wurden bis in knapp 7 m Tiefe insgesamt 220 magnetische Objekte zwischen 50 – 1000 kg erfasst. 61 davon lagen in Tiefen zwischen 1,2 bis 2,0 m, also im oberflächennahen Bereich. Aussagen um welche Objekte (Kampfmittel oder andere metallische Gegenstände) es sich dabei handelt können nicht gemacht werden. Generell geht von Munition immer eine Gefährdung aus. Durch Korrosion der Metallhüllen können Sprengstoff und in kleinen Mengen andere gesundheitsschädliche Stoffe wie Quecksilber und Phosphor freigesetzt werden. Eine Bergung der sondierten Metallkörper ist aktuell nicht vorgesehen. Sollte das Projekt der Entlandung/Teilentlandung des Kleinen Frankenteiches zukünftig wieder vorangetrieben werden, ist eine Bergung der oberflächennahen Metallkörper, worunter sich auch Kampfmittel befinden können, notwendig.

13. Welche spezifische Bedeutung und Funktionen haben die Stralsunder Stadtteiche für den Klimaschutz und die Klimafolgeanpassung der Stadt Stralsund, insbesondere im Hinblick auf die UNESCO-Welterbestätte Altstadt und den Bastionengürtel? Welche Rolle spielen sie beispielsweise bei der Regulierung des Mikroklimas, als Wasserspeicher oder bei der Abmilderung von Hitzeperioden?

Als Wasserkörper besitzen die Stadtteiche aufgrund ihrer geringen Tiefe und der damit einhergehenden schnellen Erwärmung im Sommer nur eine sehr geringe abkühlende Wirkung und spielen damit für den Klimaschutz bzw. die Klimaanpassung eine eher untergeordnete Rolle. Die großen Wasserflächen wirken jedoch wie unbestockte Freiflächen und sind daher für die Frischluftverteilung im Stadtgebiet und hier besonders für die Zufuhr kühler Luft vom Strelasund in die westlichen Stadtgebiete wichtig.

14. Welche konkreten Maßnahmen wurden in den letzten zehn Jahren mit dem expliziten Ziel der Klimafolgenanpassung für die Stralsunder Stadtteiche umgesetzt, um sie beispielsweise an längere Hitzeperioden, sinkende Wasserstände oder Starkregenereignisse anzupassen und ihre ökologische Resilienz zu erhöhen? Welche sind hierbei noch geplant?

Die Erhöhung der Abflussleistung der Durchlassverbindung zwischen Knieperteich und Großem Frankenteich ist die letzte noch wichtige Maßnahme zur Verbesserung der hydraulischen Leistungsfähigkeit des Gesamtteichsystems der Stralsunder Stadtteiche und ist Teil der im "Entwässerungskonzept der Hansestadt Stralsund (Regenwasser)" aufgeführten wichtigen Maßnahmen zur Verbesserung der Hochwasserbewirtschaftung. Die Maßnahme wird ab Frühjahr 2026 umgesetzt.

15. Die Verwaltung hat in ihrer Antwort in 0155/2021 erklärt, dass die Verlandungsprozesse der Stadtteiche inzwischen längere Zeiträume beanspruchen und verlangsamt werden. Wie schätzt die Verwaltung die Gefahr einer Verlandung der Stadtteiche auch vor dem Hintergrund dieses zeitlichen Horizonts ein?

Die Verlandung der Stadtteiche ist glücklicherweise ein sehr langwieriger Prozess. Eine vollständige Verlandung der Teiche würde in einem Zeitraum von mehreren hundert Jahren stattfinden, wenn nicht zwischenzeitlich Entlandungsmaßnahmen erfolgen. Aktuell besteht keine Gefahr einer massiven Verlandung und damit auch kein akuter Bedarf für größere Entlandungsmaßnahmen.

16. In der Antwort der Anfrage 0002_2023 teilte die Verwaltung mit, dass das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste seinerzeit nicht über die personellen Kapazitäten verfüge, die Entnahme von Biomasse und Röhricht im erforderlichen Umfang in Eigenleistung durchzuführen. Gleichzeitig sei die Anschaffung eines eigenen Equipments aus wirtschaftlichen Gründen vorerst nicht geplant. Wie stellt sich die Situation in Bezug auf die Entnahme der Biomasse und Röhricht seitdem dar?

Im Winter 2023/2024 wurde eine Fachfirma mit der Entnahme von Schilf/Röhricht im Knieperteich beauftragt. Vor allem der zeitliche Ablauf, aber auch die Kostenseite haben nicht die gesetzten Erwartungen erfüllt. Aus diesem Grund hat das Amt für stadtwirtschaftliche Dienste beschlossen im Jahr 2025 probeweise die Entnahme mit eigenem Personal und gemietetem Spezialgerät durchzuführen. Seit Anfang Oktober 2025 laufen die Entnahmemaßnahmen am Kleinen Frankenteich und am Knieperteich mit gemietetem Spezialgerät, mit bislang sehr gutem Verlauf. Es ist geplant auch in denkommenden Jahren die Arbeiten selbst auszuführen und dabei den Kauf des Gerätes anzustreben. Aufgrund der personellen Situation ist dazu jedoch auch eine Aufstockung des Personalstandes erforderlich um auch die sonstigen bestehenden Aufgaben weiterhin erfüllen zu können.

17. Sieht die Verwaltung die Möglichkeit, in einzelnen Bereichen unterschiedliche Entwicklungen der Stadtteiche zuzulassen, zu fördern und zu gestalten (z.B. altstadtnaher Uferbereich mit einem Schwerpunkt als Gartendenkmalbereich oder der Moorteich mit einem Schwerpunkt zur Entwicklung zu einem ökologisch hochwertigen Gewässer)?

Die unterschiedliche Entwicklung der einzelnen Teiche bzw. Teilbereiche von Teichen ist bereits seit längerem Zielstellung der Verwaltung: In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde soll der Moorteich weiterhin der natürlichen Entwicklung, mit dem klaren Ziel eines naturschutzfachlichen/ökologischen Schwerpunktgebietes, vorbehalten sein. Eingriffe sollen auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben. Am nördlichen Knieperteich gibt es verschiedene Zonierungen. Am Ostufer und im Bereich der weißen Brücken sowie am Südwestufer liegt der Schwerpunkt auf der Denkmalpflege (Bastionengürtel/Gartendenkmal, Stadtansicht), der nordwestliche Bereich ist eher naturschutzfachlich/ökologisch zu betrachten. Der nördliche Bereich, um den Bürgergarten sowie die freie Wasserfläche steht der Freizeitnutzung zur Verfügung. Am südlichen Knieperteich ist die Zonierung ähnlich. Das Ostufer, Teile des Südufers und der Bereich der Weißen Brücken besitzt den Schwerpunkt der Denkmalpflege (Bastionengürtel/Gartendenkmal und Stadtansicht). Das unzugängliche Westufer hat naturschutzfachliche und ökologische Bedeutung. Der Große Frankenteich weißt am Nordostufer Bereiche mit Denkmalbelangen auf. Die restlichen Ufer sollen der ruhigen Naherholung dienlich und können in Teilbereichen noch durch eine Verbesserung des Wegesystems aufgewertet werden. Der Kleine Frankenteich besitzt große Bedeutung für die Denkmalpflege (Bastionengürtel/Gartendenkmal und Stadtansicht). Die hierzu von der Stadtverwaltung erarbeiteten Konzepte zur Wiederherstellung/Verbesserung der Situation vor allem am Nordufer wurden in der Vergangenheit von den Behörden immer wieder aus (nicht zuletzt) artenschutzrechtlichen Belangen abgelehnt (insb. Vorkommen der Zwergdommel). Auch Forst und Biotopschutz sehen die Rodung des stadtseitigen Bruchwalds kritisch. Dazu muss man wissen, dass die Landfläche an der Nordseite des Kleinen Frankenteiches erst in den 70er Jahren im Zuge einer Teichentschlammung entstanden ist, da damals die Abfuhr des Spül- und Baggerguts wirtschaftlich nicht darstellbar war. Gemäß damaliger denkmalrechtlicher Genehmigung sollte die Fläche jedoch als Kompensation dauerhaft als Rasenfläche gehölzfrei gehalten werden, um die prägende Uferkante mit den Bastionen sichtbar zu halten.

18. Gibt es in der Zwischenzeit ein abgestimmtes Gesamtentwicklungskonzept, bzw. ein Pflegekalender für die Stadtteiche und hält die Verwaltung dies für ausreichend, um den Zustand der Teiche zu erhalten?

Es gibt kein Gesamtentwicklungskonzept bzw. keinen Pflegekalender für alle Stadtteiche. Für den Knieperteich existiert eine Pflegevereinbarung mit der Unteren Naturschutzbehörde auf deren Grundlage die Pflegearbeiten ausgeführt werden können. Für die Entnahme von Wasserpflanzen im Kleinen Frankenteich liegt ebenfalls eine Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde vor. Bei Bedarf an weiteren Maßnahmen zur Pflege bzw. Entlandung wären im Einzelfall zusätzliche Abstimmungen vorzunehmen.

19. Hält die Verwaltung es für sinnvoll, ein Nutzungskonzept für die Stadtteiche (Naherholung, Welterbe, Denkmalschutz) zu erarbeiten?

Durch die teils sehr hohen Anforderungen des Artenschutzes, die dazu führen, dass die Behörden einem aus Sicht der Verwaltung sinnvollen Gesamtkonzept, insbesondere am Kleinen Frankenteich, ablehnend gegenüberstehen, ist die Erarbeitung eines detaillierten Nutzungskonzeptes für alle Teiche aus Sicht der Verwaltung nicht zielführend.

20. Wie wird die Bevölkerung (z.B. Schulen, Vereine, Bürgerinnen und Bürger oder lokale Umweltinitiativen) bei der Pflege und Aufwertung der Stadtteiche eingebunden?

Der Regionalangelverband Stralsund beteiligt sich an der Pflege der Teiche (in Teilbereichen Mahd/Rückschnitt von Schilf im ufernahen Bereich).

21. Wie hoch schätzt die Verwaltung den Sanierungsbedarf aktuell ein (bitte nach Teichen aufschlüsseln)?

Aktuell wird kein akuter Sanierungsbedarf für die einzelnen Teiche gesehen der über die regelmäßigen Pflegearbeiten hinausgeht.

22. Welche Fördermittel wurden seit 2023 in Bezug auf die Sanierung, Gestaltung, Pflege und Klimaschutzmaßnahmen der Stadtteiche eingeworben und welcheFördermöglichkeiten sieht die Verwaltung künftig? 

In 2024 hat die Hansestadt Stralsund den Zuwendungsbescheid für den Straßendurchlass Tribseer Damm (Stralsunder Stadteiche) erhalten (Gesamtkosten ca.530.000 € / davon Zuschussförderung ca. 427.000 €). Die Umsetzung ist für 2026 geplant. Grundlage für die Förderung ist die Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für nachhaltige wasserwirtschaftliche Vorhaben (WasserFöRL M-V). Die Zuwendungen erfolgen zu 60 Prozent aus Mitteln der Europäischen Union und unter Beteiligung des Bundes. Die Maßnahmen sind dem Hochwasserschutz zugeordnet. Im Rahmen der „Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen für nachhaltige wasserwirtschaftliche Vorhaben“ (WasserFöRL M-V 2024“ ist die Förderung weiterer Maßnahmen zur Verbesserung und Entwicklung der Einzugsgebiete und der Stadtteiche möglich. Abstimmungen über die Fördermöglichkeit einzelner Maßnahmen können mit dem StALU erfolgen. Auf die große Anfrage findet eine Aussprache statt. Herr Suhr dankt für die umfangreiche Beantwortung. Bezugnehmend auf die Fragen zwei fortfolgende sei festzustellen, dass auf die Verantwortung des StALU verwiesen werde. Dahingehend interessiert ihn, ob die Ergebnisse der Untersuchungen/Messungen der Hansestadt Stralsund tatsächlich nicht bekannt seien. Außerdem bittet er um klärende Erläuterung zur Wirkung der Stadtteiche für den Klimaschutz, da die Beantwortung im Widerspruch zu vorherigen Aussagen der Verwaltung stehe. Herr Suhr hinterfragt den angesprochenen Personalbedarf im Amt für stadtwirtschaftliche Dienste. Zudem bittet er um Ausführungen, warum die Hansestadt Stralsund sich gegen ein sinnvolles Gesamtnutzungskonzept für die Stadtteiche ausspreche, insbesondere vor dem Hinblick des Artenschutzes. Herr Dr. Raith führt aus, dass das StALU für das Monitoring der Wasserqualität und die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie verantwortlich sei. Die Beantwortung der Fragen lege den Wissensstand der Verwaltung dar. Die Hansestadt Stralsund erhalte gelegentlich Einzelergebnisse/-daten. Dem Luftbild sei zu entnehmen, dass der Frankenteich eine bessere Wasserqualität habe als der Knieperteich. Geplant sei daher der weitere Ausbau bzw. die Vergrößerung des Durchlasses des Wassers aus dem Frankenteich über den Knieperteich in den Sund, um den Wasseraustausch zu befördern. Darüber hinaus sei die Stadt weiterhin um die Bewuchsentnahme zur Reduzierung der Nährstoffbelastung bemüht. Zur Thematik Klimaschutz stellt Herr Dr. Raith klar, dass die Beantwortung darauf abstelle, dass es sich um einen Wasserkörper handele. Dieser sei sehr flach, heize sich stark auf und habe im Vergleich zum Strelasund ein anderes Trägheitsvolumen. Daher hätten die Stadtteiche aus klimatischer Sicht keine Auswirkungen. Die Auswirkung bestehe darin, dass es sich um eine unbebaute Freifläche handele, was die Durchlüftung begünstige. Für die angemessene Pflege der Stadtteiche sei eine entsprechende Personalausstattung erforderlich. Aus diesem Grund werde in der Beantwortung ein Vorbehalt hinsichtlich personeller Ressourcen genannt. Herr Dr. Raith verweist auf die eingeschränkte Haushaltslage. Bezugnehmend auf eine Gesamtkonzeption erinnert Herr Dr. Raith an Maßnahmen (Entschlammung) in den 70er Jahren am stadtseitigen Ufer des kleinen Frankenteiches.Die Auflagen der Denkmalpflege seien damals nicht umgesetzt worden. Ziel sei es gewesen, diese später umzusetzen. Zum Artenschutz teilt Herr Dr. Raith mit, dass in dem genannten Bereich die Zwergdommel beheimatet sei. Es gestalte sich schwierig, der Zwergdommel ein Ausgleichshabitat zu schaffen. Die Brutflächen seien nicht bekannt. Wenn die Zwergdommel an dieser Stelle nicht beheimatet wäre, könnte die sichtbare Kante des Stadtteiches entsprechend der Auflage der Denkmalpflege wiederhergestellt werden. Dabei könnten ggf. einzelne Weiden stehen bleiben. Eine Aufforstung an anderer Stelle wäre möglich. Frau Bartel dankt für die Ausführungen. Hinsichtlich der Munitionsbelastung in den Stadtteichen erkundigt sie sich nach einer möglichen Gefährdung. Herr Dr. Raith teilt mit, dass es sich bei den erkennbaren magnetischen Objekten um alles Metallische handele, also auch jede Art von Schrott (z.B. Eimer, Fahrrad, Auto etc.), der irgendwann in den Stadtteichen entsorgt worden sei. Im Frankenteich seien Fliegerbomben nicht auszuschließen. Diese lägen aber nicht oberflächlich, sondern bis zu 1,5 m Tiefe im Schlick.

 

 

 

Fortsetzung Ü70-Ticket (Anfrage vom 16.10.2025)

Anfrage:

1. Wie viele Stralsunderinnen und Stralsunder haben das Ü70-Ticket beantragt (bitte die Daten auf die Jahre 2021 bis 2025 aufteilen)?

Die Anzahl der ausgegebenen Fahrausweise für das Seniorenticket 70 + und der erfolgten Fahrten können der abgebildeten Übersicht entnommen werden. Allgemein lässt sich feststellen, dass trotz der Einführung des Deutschland-Tickets bzw. des Deutschland- Seniorentickets in Mecklenburg-Vorpommern die Nutzung des 70+ - Tickets weiterhin auf einem sehr hohen Niveau erfolgt.

2. Wurden Daten erhoben, die die tatsächliche Nutzung des Ü70-Tickets beinhalten und wenn ja, welche (bitte auch hier die Daten auf die Jahre 2021 bis 2025 aufteilen)?

Siehe 1.

3. Inzwischen können Seniorinnen und Senioren ab 65 in Mecklenburg-Vorpommern ein vergünstigtes Deutschlandticket nutzen, und es ist angesichts der Nutzungsmöglichkeiten außerhalb der Stralsunder Stadtgrenzen davon auszugehen, dass dies auch genutzt wird. Gibt es einen entsprechenden Abgleich und wird dieser in den Verhandlungen mit dem Landkreis berücksichtigt?

Weder beim Landkreis Vorpommern-Rügen noch bei der Hansestadt Stralsund ist bekannt, in welchem Umfang die Stralsunder Einwohnerinnen und Einwohner von der Nutzung des Deutschland-Tickets für Senioren Gebrauch machen. Beim Deutschland-Ticket für Senioren handelt es sich um eine Vergünstigung, die vom Land M-V finanziert wird und die keinen Einfluss auf die Finanzierung des ÖPNVs durch den Landkreis Vorpommern-Rügen hat. Insofern besteht auch nicht die Möglichkeit, die Rabattierung des Deutschland-Tickets für Senioren durch das Land mit den Zahlungen der Hansestadt Stralsund an den Landkreis für das städtische Seniorenticket 70 + zu verrechnen.

Umsetzung der Inklusionsstrategie (Anfrage vom 16.10.2025)

Anfrage 0110/2025:

1. Wie ist der Stand zur Umsetzung der Inklusionsstrategie an Stralsunder Schulen?

Seit Mitte der 2010er Jahre versucht sich das Land Mecklenburg-Vorpommern an der Inklusion. Im Sommer 2016 verabschiedete es die Inklusionsstrategie im Landtag. Ziel ist, ein inklusives Bildungssystem bis zum Schuljahr 2027/28 umzusetzen. Die Hansestadt Stralsund ist als Bildungsstandort für die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bedarfen aus Sicht der Verwaltung bisher sehr gut aufgestellt. So können Kinder und Jugendliche mit Einschränkungen im Bereich Hören, Sehen oder körperliche Unversehrtheit in der Grundschule Herrmann Burmeister und der IGS als ausgewiesene Schulen mit spezifischer Kompetenz beschult werden, auch wenn bei der IGS die rein bauliche Umsetzung noch nicht endgültig über das Land finanziell sichergestellt ist. Daneben verfügen übrigens viele weitere Schulen über die notwendigen Voraussetzungen für die Aufnahme beeinträchtigter Schülerinnen und Schüler. Zum Bildungsprofil in Stralsund gehört auch die Unterstützung von Kindern mit dem Förderschwerpunkt „Sprache“ an der Grundschule „Juri Gagarin“, die Diagnose- Förderlerngruppen (DFG) an der Grundschule „Karsten Sarnow“ sowie der Förderschwerpunkt „Lernen“ am Sonderpädagogischen Förderzentrum. Geistig beeinträchtigte Kinder und Jugendliche lernen an der Schule zur individuellen Lebensbewältigung „Astrid Lindgren“. An der Klinikschule „Ernst von Haselberg“ wird sogar ein Beschulungsangebot für Schülerinnen und Schüler während ihres Aufenthalts in der Kinder- und Jugendpsychiatrie im Klinikum West vorgehalten. Am Standort in der Mühlgrabenstraße nimmt dieselbe Schule Schülerinnen und Schüler mit dem Förderschwerpunkt emotionale-soziale Entwicklung auf und begleitet sie mit außergewöhnlich guten Ergebnissen. Grundlage für das erfolgreiche Wirken all dieser Förderangebote waren die Bereitstellung umfangreicher Ressourcen durch die Bürgerschaft, das Wirken der engagierten Lehrkräfte vor Ort und ein lösungsorientierter Austausch des Amtes für Schule und Sport mit allen Schulleitungen. Die Inklusionsstrategie des Landes ist ein undankbares Thema. Immer wieder wurden konkrete Entscheidungen vertagt und hinausgezögert. Ein tatsächlicher inhaltlicher Austausch mit den Schulträgern wurde lange nicht gesucht. Insbesondere der Umgang mit dem Förderteil emotionale-soziale Entwicklung der Förderschule „Ernst von Haselberg“ ist erst seit ca. zwei Jahren Thema. Verbindlich gegenüber der Hansestadt Stralsund alsSchulträger wurden erst im Frühjahr dieses Jahres folgende Festlegungen für die

Förderschulen in Stralsund getroffen:

- Das Sonderpädagogische Förderzentrum wird geschlossen. Zunächst war hier die Einstellung für das Schuljahr 2026/27 vorgesehen. Nunmehr sollen die Klassen bis 2030 auslaufen. Ab dem Schuljahr 2027/28 werden an Grundschulen und weiterführenden Schulen Lerngruppen „Lernen“ eingerichtet. Die konkrete Ausgestaltung ist in Teilen vorbesprochen. Eine genaue Festlegung über die Vorgehensweise zur Implementierung der Lerngruppen „Lernen“ seitens des Staatlichen Schulamtes gibt es noch nicht.

- Die Schule zur Individuellen Lebensbewältigung „Astrid Lindgren“ bleibt vollständig bestehen und befindet sich derzeit auch in der Planung für einen Neubau.

- Der Klinikschulteil der „Ernst von Haselberg“-Schule bleibt ebenfalls bestehen. Nach einem erfolgreichen Modellversuch werden dort zusätzliche prä- und poststationäre Lerngruppen aufgebaut.

- Der Schulteil der „Ernst von Haselberg“-Schule für emotionale und soziale Entwicklung wird eingestellt. Die Kinder und Jugendlichen mit der Diagnose emotionale-soziale Entwicklungsstörung werden künftig in Lernwerkstätten an Regelschulen betreut.

- Schülerinnen und Schüler mit einem besonders hohen Förderbedarf können an der Förderschule in Behrenhoff im Landkreis Vorpommern-Greifswald betreut oder ggf. in den neuen prä- und poststationären Lerngruppen der „Ernst-von Haselberg“-Schule aufgenommen werden.

2. Welche Strukturen und Verantwortlichkeiten sind in diesem Zusammenhang an den Grund- und weiterführenden Schulen vorgesehen?

Um die für die Hansestadt Stralsund teils vagen Vorgaben des Bildungsministeriums möglichst im Sinne der betroffenen Stralsunder Kinder und Jugendlichen und ihren Familien sicherzustellen, hat das Fachamt viele, teils recht kontroverse Gesprächsrunden mit dem Ministerium und dem Staatlichen Schulamt in Greifswald geführt und sich vor allem eng mit den Schulleitungen abgestimmt. Ziel war es, sinnvolle und tragfähige Strukturen im Stadtgebiet zu haben und die Erfahrungen aus der tollen Arbeit, die bislang an den städtischen Förderschulen geleistet wird, nicht zu verlieren.

Im Ergebnis der stralsundinternen Abstimmung sind dem Staatlichen Schulamt Greifswald folgende Vorschläge unterbreitet und hoffentlich auch final abgestimmt: 

Die neuen Lerngruppen für die Betreuung von prä- und poststationären Kindern und Jugendlichen in der Klinikschule „Ernst von Haselberg“ werden zunächst im Standort an der Schule im Krankenhaus West angesiedelt und künftig an einem anderen Standort ausgebaut. Die Lerngruppen für die Diagnoseförderklassen „Sprache“ werden an der Grundschule „Juri Gagarin“ fortgeführt. An der Regionalen Schule „Adolph Diesterweg“ entstehen neue Lerngruppen mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“, die zum Teil in den Räumlichkeiten des SPFZ untergebracht werden. Für den Bereich emotionale und soziale Entwicklung wird für die Klassenstufe 1 und 2 eine kleine Lernwerkstatt für 8 bis maximal 12 Kinder eingerichtet. Gleiches wird für die Klassenstufe 3 und 4 umgesetzt. Angegliedert werden diese beiden Lernwerkstätten an die Grundschule „Gerhart Hauptmann“. Damit erhält diese Grundschule ein besonderes Profil,was sicherlich auch der langfristigen Bestandssicherheit dieser Schule nicht abträglich sein wird. Für Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 7 wird eine große Lernwerkstatt am „Schulzentrum am Sund“ eingerichtet – ebenfalls mit 8 bis max. 12 jungen Menschen. Diese Schülerinnen und Schüler - wie auch die Kinder aus den kleinen Lernwerkstätten - werden jeweils in Regelklassen aufgenommen. Die Plätze für sie werden hier von der Bestandskapazität abgezogen. Für diese drei Lernwerkstätten stellt das Staatliche Schulamt jeweils eine sonderpädagogische Lehrkraft und jeweils eine unterstützende pädagogische Kraft zur Verfügung. Mit Frau Koch, der Schulleiterin der Grundschule Hauptmann, und mit Herrn Neutmann als Schulleiter des Schulzentrums ist dies im Vorfeld besprochen und gemeinsam dieser Vorschlag erarbeitet worden. Sie sind dann auch die zuständigen Vorgesetzten für die eben benannten zusätzlichen Lehrkräfte. Darüber hinaus wurden alle Entscheidung mit Herrn Stück vom SPFZ, Herrn Schwedhelm von der Regionalen Schule Diesterweg und Frau Perisha als betroffene Schulleitungen gemeinsam vorbereitet und abgestimmt.

Herr Leddin erkundigt sich, ob weiterhin vorgesehen sei, z.B. Fahrstühle an den betroffenen Schulen zu installieren oder für Schulen mit dem Schwerpunkt „Hören und Sehen“ ein farbliches Leitsystem bzw. eine akustische Ertüchtigung der Räume vorzunehmen.

Herr Mülling teilt mit, dass sich die Verwaltung derzeit in den Vorbereitungen zum Aufruf Schulbauförderprogramm befinde, um für die IGS Mittel für einen zusätzlichen Fahrstuhl und taktile Hilfen zu erhalten. An den Bestandsschulen erfolge die akustische Ertüchtigung fortlaufend. Bei Neubauten werde dies von vornherein berücksichtigt. Nach Auffassung von Frau Kühl sei für eine erfolgreiche Umsetzung ausreichend Personal erforderlich, um die Inklusion in allen Schulen voranzutreiben. Derzeit werden Kinder mit besonderem Förderbedarf aus ihrem gewohnten Umfeld herausgerissen.

Auf Nachfrage von Frau Bartel zu den Lernwerkstätten erklärt Herr Mülling, dass es Zielstellung sei, die betroffenen Schülerinnen und Schüler in den normalen Schulbetrieb zu integrieren. Die Umsetzung erfolge stufenweise. Die inhaltliche Ausgestaltung obliege dem Staatlichen Schulamt.

Zustand Lindencenter (Anfrage vom 24.07.2025)

Anfrage:

  1. Welche nennenswerten Pläne bezüglich der Instandhaltung, Modernisierung und Aufwertung des Lindencenters liegen der Verwaltung seit der Anfrage vom Januar 2022 (kAF 0135/2022) vor?
  2. Wie schätzt die Verwaltung die Perspektive/Bedeutung des Lindencenters in den kommenden fünf bis zehn Jahren ein, wenn die Erweiterung des Strelaparks abgeschlossen ist?
  3. Inwiefern bemüht sich die Verwaltung um eine Zusammenarbeit mit Schulen, Kita, Vereinen und Streetworkern, um die Attraktivität und Relevanz des Wohngebietes zu fördern?

Antwort der Verwaltung:

zu 1:

Derzeit liegen der Verwaltung keine Planungen vor. Beim Lindencenter gab es allerdings jüngst einen Eigentümerwechsel – das lässt durchaus zukünftige Veränderungen erwarten.

zu 2:

Das Lindencenter orientiert als Nahversorgungslage vorwiegend auf den Stadtteil Grünhufe, so dass die Konkurrenz zum Strelapark begrenzt ist. Mit dem geplanten Ausbau des Stadtteils (Berufsschulcampus, B-Plan Nr. 39) wird die Kaufkraft in Grünhufe gestärkt. Daher wird nicht gesehen, dass der Bestand des Lindencenters mittelfristig gefährdet wäre. Voraussetzung ist allerdings, dass die neuen Eigentümer ihrer Verantwortung gerecht werden und die der Bauzeit geschuldeten funktionalen und gestalterischen Mängel beseitigen.

zu 3:

Bei dem Stadtteil Grünhufe handelt es sich insgesamt um eine stabile, von den Bewohnern geschätzte Wohnlage, so dass diese Frage - v.a. in Bezug auf das Lindencenter – nicht wirklich nachvollzogen werden kann.

Sachstand Ansiedlung Bevölkerungsschutz-Akademie (Anfrage vom 24.07.2025)

Anfrage:

1. Wie ist der aktuelle Sachstand zur Ansiedlung einer Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und zivile Verteidigung auf dem Dänholm?

2. Wie ist der Bearbeitungsstand zu den in Zuständigkeit und Verantwortung der kommunalen Ebene liegenden Aufgaben?

3. Mit welchen finanziellen Aufwendungen rechnet die Verwaltung für die Hansestadt Stralsund im Fall einer erfolgreichen Ansiedlung?

Antwort der Verwaltung:

zu 1:

Bislang hat weder das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe noch die Akademie selber den direkten Kontakt zur Hansestadt aufgenommen.

zu 2:

Die vorbereitenden Arbeiten für den Bebauungsplan wurden weitgehend abgeschlossen, dabei handelt es sich im Wesentlichen um

  • die naturschutzfachlichen Kartierungen (Baumliste, Biotoptypenkartierung,

artenschutzrechtliche Bestandsaufnahme)

  • die Abgrenzung der dem Forstrecht unterliegenden Flächen

Der auf dieser Grundlage von der Abteilung Stadtentwicklung erstellte Vorentwurf des Bebauungsplans ist fertig und wird voraussichtlich kurzfristig in die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit gehen. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung soll im nächsten Amtsblatt bekannt gemacht werden.

zu 3:

Die Frage kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden:

  • Im Zuge der Bewerbung hat die Hansestadt sich zur Bereitstellung des Baugrundstücks verpflichtet; zum derzeitigen Buchwert kommen noch die Kosten der Planung (gering da v.a. in Eigenleistung erbracht) und der erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen hinzu.
  • Ob der Bund weitere unterstützende Leistungen fordert, ist nicht absehbar, da es hierzu bislang keine Gespräche gab; denkbar wäre z.B. die Forderung nach einem Ausbau des Anschlusses an den Rügendamm (L 296).

Der Oberbürgermeister ergänzt, dass er Gespräche mit einem Mitglied des Bundestages

geführt habe. Es sei signalisiert worden, dass es Bemühungen gebe, das Projekt in der

laufenden Haushaltsplanung der neuen Bundesregierung zu berücksichtigen.

Sobald neue Informationen vorliegen, werde der Oberbürgermeister diese mitteilen.

Einschränkungen für das Sortiment im Strelapark (Anfrage vom 24.07.2025)

Anfrage:

  1. Welche Sortimentsbegrenzungen müssen beim Ausbau des Strelaparks aufgrund welcher rechtlichen Vorgaben berücksichtigt werden?
  2. Wie gewährleistet die Verwaltung die Einhaltung dieser Sortimentsbegrenzungen?
  3. Welche Initiativen hat die Verwaltung ergriffen, um dem gutachterlich prognostizierten Umsatzrückgang von bis zu 12 Prozent entgegenzuwirken und die Altstadt zu stärken?

Antwort der Verwaltung:

zu 1. und 2.:

Der Bebauungsplan Nr. 70.1 „Erweiterung Einkaufszentrum Strelapark“ enthält folgende Textliche Festsetzung:

Die Gemeinde Kramerhof hat in ihrem Bebauungsplan Nr. 19 „Strelapark“ eine spiegelbildliche Festsetzung getroffen. Der Nachweis der Einhaltung dieser Sortimentsbeschränkungen hat im Baugenehmigungsverfahren zu erfolgen und ist in den jeweiligen Baugenehmigungen festzuschreiben. Vor dem Hintergrund der Tatsache, dass es sich bei Umbau und Erweiterung um ein gemeindeübergreifendes Bauvorhaben mit eigentlich unterschiedlichen Zuständigkeiten handelt, wurde einvernehmlich die Bauaufsicht des Landkreises Vorpommern-Rügen als zuständige Bauaufsicht festgelegt.

zu 3.:

In Abstimmung mit Amt 80 kann auf folgende regelmäßige Maßnahmen zur Förderung der Altstadt verwiesen werden:

  • Leerstandsmanagement (durch Amt 80); Leerstände werden erfasst und gezielt bei Anfragen zu Ladengeschäften über Eigentümer/ Verwalter/ Maklerbüros vermittelt, die aktuelle Leerstandsquote beträgt

- in 1a/1b Lage (Neuer Markt/Ossenreyerstr./Alter Markt) = 1 Leerstand = 0,79 %

- in Nebenlage (Heilgeiststr./Knieperstr./Tribseer Str.) = 8 Leerstände = 7,77 %

  • Werbe- und Marketinginitiativen, z.B. für kleinere Veranstaltungen in Höfen sowie bei verkaufsoffenen Sonntagen, werden von den zuständigen Fachämtern (30 und 80) unterstützt durch eine aktive Bewerbung auf der Homepage, im Veranstaltungskalender sowie mit Bannern Außerdem besteht seitens der Ämter 30 und 80 die erklärte Bereitschaft zur Unterstützung einer sich gegebenenfalls gründenden Interessengemeinschaft, z.B. durch fachliche Beratung und mediale Begleitung einzelner Initiativen und Maßnahmen. Für das Amt für Planung und Bau ist in diesem Zusammenhang auf die kontinuierliche Verbesserung der Aufenthaltsqualität in der Altstadt zu verweisen, z.B. durch die Neugestaltung von Alter Markt, Hansakai sowie geplant Neuer Markt.
Parkplatz Mönchstraße (Anfrage vom 19.06.2025)

Anfrage:

  1. Haben sich die Eigentumsverhältnisse in Bezug auf die Flächen zwischen der Mönchstraße, der Heilgeiststraße und der Ossenreyerstraße verändert bzw. sind der Verwaltung Veränderungsabsichten bekannt?
  2. Welche Planungen bestehen zur Nutzung dieser Flächen?

Antwort:

zu 1.:

Die Fläche des Parkplatzes in der Mönchstraße (Mönchstraße 51) war von der Hansestadt öffentlich ausgeschrieben und konnte inzwischen auf der Grundlage eines Bebauungskonzeptes veräußert werden.

zu 2.:

Das Bebauungskonzept, das in der Sitzung des Gestaltungsbeirates am 21.02.2025 öffentlich vorgestellt wurde, sieht drei dreigeschossige Wohngebäude mit Satteldach vor.

Jugendarbeit im Stadtteil Andershof (Anfrage vom 19.06.2025)

Anfrage:

  1. Wie viele Kinder und Jugendliche leben in Stralsund im Stadtteil Andershof im Alter von 0 bis 10 Jahren und 11-18 Jahren und wie viele von diesen Kindern und Jugendlichen beziehen Leistungen nach dem SGB II?
  2. Welche kommunalen, landesweiten oder EU-Förderprogramme stehen für Kinder und Jugendarbeit zur Verfügung und wie werden diese aktuell in Stralsund genutzt?
  3. Wie viele Kinder und Jugendliche in Andershof haben einen Flucht- bzw. Migrationshintergrund?

Antwort:

zu 1.:

Gemäß vorliegender Statistik zur Bevölkerung nach Altersgruppen und Stadtteilen der Hansestadt Stralsund, leben in Andershof 292 Kinder im Alter von 0 bis 10 Jahren sowie 251 Kinder und Jugendliche im Alter von 11 bis 18 Jahren. Statistische Angaben zu den Bezügen von SGB II Leistungen liegen der Hansestadt Stralsund nicht vor.

zu 2.:

Der Landkreis Vorpommern-Rügen ist als örtlicher Träger der Jugendarbeit verantwortlich, die Bedarfe finanziell zu unterstützen, entsprechende Anfragen zu bearbeiten sowie die Antragsteller zu beraten. Dazu hat der Landkreis Vorpommern-Rügen die „Richtlinie zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemäß §§ 11-14 und § 74 SGB VIII in Verbindung mit §§ 2 und 5 des Kinder- und Jugendförderungsgesetzes des Landes Mecklenburg Vorpommern (KJFGM-V) im Landkreis Vorpommern-Rügen“ - Kurzform: Jugendförderrichtlinie LK V-R ab dem 01.01.2025 in Kraft gesetzt. Freie Träger der Jugendarbeit können, sofern die rechtlichen Grundlagen und entsprechenden Förderkriterien vorliegen, beim Landkreis Vorpommern-Rügen Zuwendungen für Blitzprojekte, Schwerpunktprojekte oder Leuchtturmprojekte (Modellprojekte) beantragen, z. B. zu Angeboten in Sport, Spiel und Geselligkeit; Kinder- und Jugenderholung oder zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. Die jeweiligen Antragsunterlagen sind thematisch aufbereitet und online zur sofortigen Bearbeitung auf der Website des Landkreises abrufbar. Die Hansestadt Stralsund unterstützt die Jugendarbeit mit freiwilligen Mitteln im Bereich der Personal- und Sachkosten. Die Höhe ist im Haushalt ersichtlich. Im Weiteren fördert der Landkreis Vorpommern-Rügen aus ESF- und Kreis-Mitteln die Personalkosten der Jugend- und Schulsozialarbeit, auch hierzu gibt es entsprechende Online-Anträge auf der Website des Landkreises. Zum Umfang der Nutzung der oben genannten Förderprogramme liegt keine statistische Erhebung vor.

zu 3.:

Es sind keine Angaben in der städtischen Statistik hinterlegt, die aussagen, wie viele Kinder und Jugendliche konkret in Andershof einen Flucht- bzw. Migrationshintergrund haben. Eineentsprechende Nachfrage beim Fachdienst Asyl- und Ausländerrecht des Landkreises blieb ergebnislos, denn auch den dortigen Kolleginnen und Kollegen liegen dazu keine Daten vor.

Kaufhalle "Für dich" (Anfrage vom 15.05.2025)

Anfrage:

  1. Wie ist der aktuelle bauliche und planerische Stand der Neubebauung der ehemaligen
    Kaufhalle „Für dich"?
  2. Wann ist mit der Fertigstellung des Neubaus zu rechnen?
  3. Erwartet die Verwaltung weitere Komplikationen, die die Fertigstellung verzögern oder gar verhindern können?

Begründung:

Seit November 2019 gibt es regelmäßige Anfragen zu diesem Thema in der Bürgerschaft, da sich die bauliche Neuerung aus verschiedenen Gründen hinzieht. Es ist wichtig für das Stadtbild, dass etwas Neues an diesem Standort entsteht.

Bemühungen zur Entwicklung von Angeboten für Jugendliche in der Altstadt (Anfrage vom 15.05.2025)

Anfrage:

  1. Wie schätzt die Verwaltung die Entwicklung der vor zwei Jahren entstandenen
    Konfliktsituation in der Altstadt inzwischen ein?
  2. Welche neuen Angebote sind in den letzten zwei Jahren für Jugendliche in der Altstadt geschaffen worden und wie werden diese angenommen?
  3. Wie ist der Stand zur Umsetzung der Richtlinie für die Stadtteilarbeit?

Begründung:

Vor knapp zwei Jahren befasste sich die Bürgerschaft auf Grundlage einer kleinen Anfrage von Dr. Heike Carstensen (SPD) mit der Konfliktlage im Bereich des Quartiers 17, dem Mangel an Angeboten für Jugendliche in der Altstadt und der Umsetzung der Richtlinie für die Stadtteilarbeit. Wir erbitten Auskünfte dazu, wie sich die Situation inzwischen entwickelt hat.

Sanierung An den Bleichen (Antrag vom 20.03.2025)

Antrag 0027/2025:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, wann und unter welchen Bedingungen eine frühestmögliche Sanierung der Straße „An den Bleichen“ sowie des anschließenden, noch nicht sanierten Teils der Vogelwiese (von An den Bleichen bis Lindenstraße) erfolgen kann. Bei der Prüfung sollen mögliche Förderungen und die Erfordernisse zur Abstimmung mit dem Abwasserbeseitigungskonzept geprüft werden.

Das Ergebnis soll dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung vorgestellt werden.

Abstimmung: Mehrheitlich beschlossen

 

 

Quelle: https://webris.stralsund.de/buergerinfo/si0057.asp?__ksinr=7611

Tag der offenen Tür des Rathauses (Anfrage vom 26.11.2024)

Anfrage: 

  1. Wie wurde der Tag der offenen Tür beworben und von den Stralsunderinnen und Stralsundern angenommen (Besucherzahl, ggf. Feedback)? 
  2. Welche Kosten sind tatsächlich für die Umsetzung des Tags der offenen Tür entstanden?
  3. Plant die Stadtverwaltung, den Tag der offenen Tür zu wiederholen? 

Begründung: 

In einem Antrag vom 13.07.2023 hat die Fraktion Die Linke/SPD darum gebeten, zu prüfen, ob sich ein Tag der offenen Tür umsetzen ließe. Mit der aktuellen Anfrage möchte unsere Fraktion erfahren, wie der Tag der offenen Tür bei den Stralsunderinnen und Stralsundern angekommen ist.

Antwort: 

Frau Dr. Gelinek beantwortet die kleine Anfrage wie folgt:

zu 1.:

Das Rathaus hatte im Rahmen des Tags des offenen Denkmals geöffnet und wurde durch

die entsprechenden Veröffentlichungen, Aushänge und Ankündigungen beworben.

Die Führungen wurden über das Amt für Planung und Bau, Bereich Denkmalpflege betreut.

Es wurden vier Führungen durch das Rathaus angeboten. Es war geplant, jeweils ca. 30

Personen mitzunehmen, diese Anzahl wurde bei den ersten drei Führungen bereits

überschritten, bei der letzten Führung waren sogar knapp 50 Interessierte dabei. Dank gilt

den Kollegen von der Denkmalpflege, die diese Führungen so ansprechend und gut gestaltet

haben.

zu 2.:

Der Einsatz des AID von 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr verursachte Kosten in Höhe von 326,57 €,

die zusätzlich notwendige Reinigung 138,50 €. Mit insgesamt 465,07 € lagen die Kosten im

geplanten Rahmen von 300,00 - 500,00 €.

zu 3.:

Insgesamt wertet die Verwaltung die Öffnung des Rathauses im Rahmen des Tags des

offenen Denkmals als Erfolg. Bei ausreichenden finanziellen und personellen Kapazitäten ist

eine Wiederholung möglich.

Sicherheitslage in Stralsund (Anfrage vom 26.11.2024)

Anfrage: 

  1. Wie schätzt die Stadtverwaltung die aktuelle Sicherheitslage der Hansestadt Stralsund ein?
  2. Liegen der Stadtverwaltung aktuelle Statistiken vor?
  3. Ist bekannt, dass die Polizeibehörde in Stralsund erhöhte Sicherheitsmaßnahmen ergriffen hat und welche sind das?

Begründung: 

In den letzten Bürgerschaftssitzungen wurde den Stralsundern ein Bild vermittelt, dass in Stralsund nicht mehr sicher sei und die aktuelle Situation ein rasches Handeln verlangt. Wir möchten uns auf verlässliche Zahlen stützen können und für die Stralsunderinnen und Stralsunder Klarheit schaffen. 

Auskunftsersuchen zum Thema "Intendanz Theater Vorpommern" (26.11.2024)

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund verlangt gem. §71 Abs. 4 der Kommunalverfassung MV Auskunft zu der folgenden Frage:

Wann wird die Stelle der Intendantin/ des Intendanten für das Theater Vorpommern ausgeschrieben?

Begründung: 

Die Stelle ist vakant und grundlegend für ein Theater und von öffentlichem Interesse. 

Antwort:

Frau Harder beantwortet des Auskunftsersuchen wie folgt:

Seit Sommer 2023 ist die Stelle der Intendanz der Theater Vorpommern GmbH (TVP)

unbesetzt.

Eine künstlerische Leitung sollte zunächst – wie bereits auf Eigeninitiative der Sparten- und

Abteilungsleitungen vorgeschlagen - von einem künstlerischen Leitungsgremium, bestehend

aus ausgewählten Leitungsmitgliedern, wahrgenommen werden. Vorläufig war es für mind. 2

Spielzeiten (somit 23/24 und 24/25) nicht vorgesehen, eine Intendanz zu besetzen.

Die Personalstelle der Intendanz wurde daraufhin im Stellenbesetzungsplan 2024, der

Bestandteil des Wirtschaftsplans 2024 ist, mit dem Planansatz 0 belegt.

Das Modell eines künstlerischen Leitungsgremiums stellte sich allerdings im Rahmen der

Erarbeitung seiner weiteren Ausgestaltung als ungeeignet heraus.

Die der TVP für das Jahr 2024 vom Land M-V und von den kommunalen Theaterträgern

gewährten Mittel in Höhe von rund 9 Mio. € wurden der Gesellschaft gemäß entsprechenden

Zuwendungsbescheiden zur Mitfinanzierung der mit dem Wirtschaftsplan 2024 definierten

Aufgaben zur Verfügung gestellt.

Aufgrund der Verbindlichkeit des Wirtschaftsplans 2024 (Beschluss der Bürgerschaft der

Hansestadt Stralsund vom 14.12.2023) darf die Theater Vorpommern GmbH nur die im

Wirtschaftsplan 2024 vorgesehenen Ausgaben leisten und Verpflichtungen eingehen. Der

Stellenbesetzungsplan 2024 umfasst dabei insbesondere die Anzahl und die Wertigkeit der

Stellen.

Im Wirtschaftsplan 2024 ist eine zusätzliche (künstlerische) Leitungsposition bzw. die

Besetzung der Stelle der Intendanz, wie zuvor bereits erwähnt, nicht ausgewiesen. Aufgrund

der begrenzten finanziellen Ressourcen der Gesellschaft erfolgt ausdrücklich keine

Ausschreibung einer Intendanz.

Voraussetzung für die Besetzung einer nunmehr künstlerischen Leitung ist eine

entsprechende Berücksichtigung dieser neu einzurichtenden Stelle im Wirtschaftsplan 2025,

inkl. der Schaffung einer neuen Stelle im Stellenbesetzungsplan und ein tragfähiges

Finanzierungskonzept.

Die Ausschreibung und Besetzung einer künstlerischen Leitung ist somit erst bei Vorliegen

dieser notwendigen Voraussetzungen mit der Wirtschaftsplanung möglich.

Diese wurden seitens der Geschäftsführung im Rahmen der Wirtschaftsplanung 2025

umgesetzt. Die Wirtschaftsplanung 2025 ff. zeigt auf, dass keine über die im Rahmen der

Theaterausgleichsleistungsverordnung M-V hinausgehenden Zuwendungen des Landes und

der kommunalen Theaterträger notwendig sind.

Über den vorliegenden Wirtschaftsplan 2025 der TVP wurde am 10.12.2024 durch den

Aufsichtsrat der Gesellschaft beraten und eine Empfehlung zur Beschlussfassung an dieGesellschafterversammlung ausgesprochen. Mit Zustimmung der Gesellschafter Hansestadt

Greifswald, Hansestadt Stralsund und Landkreis V-R zum Wirtschaftsplan 2025 kann dann

die Besetzung einer künstlerischen Leitung erfolgen.

Belebung leerstehender Schaufenster (Antrag vom 05.11.2024)

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt: 
 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, als Maßnahme des Stadtmarketings Gespräche mit Ladeneigentümern zu führen, in leerstehenden Ladenlokalen Schaufenster zur Präsentation von z.B. Vereinsaktivitäten, Kunst o.ä. kostenlos zur Verfügung zu stellen und damit Leerstände zu beleben.

Begründung:
Die stark zunehmende Zahl leerstehender Ladenlokale und Schaufenster, die sich nach Eröffnung der Strelapark- Erweiterung noch deutlich erhöhen wird, beeinträchtigt massiv die Attraktivität der Innenstadt. Insbesondere die Stadt Einbeck wirkt dem mit dem Konzept
„Schlaufenster" entgegen, indem sie leerstehende Schaufenster durch Vereine, Initiativen oder Ausstellungen beleben lässt und damit Tristesse in der Innenstadt vermeidet.

Prüfung Konzept "Nette Toilette" (Antrag vom 05.11.2024)

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob und inwieweit sich durch Übernahme des Konzeptes "Nette Toilette" Kosten im Haushalt einsparen lassen-bei gleichzeitiger Verbesserung der Toilettenversorgung.

Begründung: 

Als nette Toilette oder auch freundliche Toilette wird eine von Händlern oder Gastronomen zur kostenlosen öffentlichen Nutzung bereitgestellte Toilette bezeichnet, kenntlich gemacht durch entsprechende Aufkleber. Dafür erhalten diese von der örtlichen Stadtverwaltung eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 60 bis
100 Euro monatlich. Die Stadt spart im Gegenzug die erheblichen Kosten für eigene öffentliche Toiletten (Betrieb und insbesondere Vandalismus). Da z. B. in Gaststätten an stark frequentierten Plätzen ohnehin häufig Passanten darum bitten, die Toilette benutzen zu dürfen, ohne etwas zu verzehren, können Gastronomen durch die Beteiligung an diesem Programm ihre Kosten decken, ohne von den Nichtgästen eine Gebühr zu verlangen oder ihnen die Benutzung zu verwehren, was häufig zu Konflikten und einem negativen Image führt. Beispielsweise rechnet die Stadt Bremen für die „nette Toilette" mit jährlichen Kosten in Höhe von 150.000 Euro. Für vollautomatische Toilettenanlagen fallen dagegen bisher Kosten in Höhe von 1,1 Millionen Euro an. Die Stadt konnte also jährlich knapp eine Million Euro sparen.

Spielplätze in Stralsund (Anfrage vom 05.11.2024)

Anfrage:

  1. Welche Spielplatzentwicklungen sind für das kommende Jahr, insbesondere im Stadtteil Grünhufe geplant?
  2. Wie stellt die Verwaltung die Qualität und Sicherheit der Spielplätze sicher und in welchen Abständen werden diese geprüft?
  3. Wie werden die Spielplätze konkret nach den von der Stadt eingeführten Leitbildern Naturspiel/Naturerfahrung und inklusive Spielplätze geplant?

Begründung:

 Öffentliches Interesse

Leerstand bei Ladenlokalen in der Altstadt und im Rathaus (Anfrage vom 05.11.2024)

Anfrage:

  1. Wie hat sich der gewerbliche Leerstand, verglichen mit den vergangenen fünf Jahren, in der Altstadt und im Rathaus entwickelt (konkrete Zahlen)?
  2. Mit welchen Maßnahmen wird die Verwaltung gegen den gewerblichen Leerstand in der Altstadt und im Rathaus vorgehen?
  3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, angesichts der Erweiterung des Strelaparks, um die Altstadt weiterhin attraktiv für Bürger*innen und Besucher*innen zu gestalten?

Begründung:

Der fortschreitende Leerstand in der Altstadt ist nicht von der Hand zu weisen. Die Bürger*innen unserer Stadt, sind zurecht besorgt, wenn diese die leeren Schaufenster sehen. Ein Fortschreiten des „Ladensterbens“ in der Altstadt, beeinträchtigt die Lebensqualität der Bürger*innen unserer Stadt. Die Lösung kann nicht sein, dass zukünftig alle Bürger*innen in den Strelapark fahren sollen und die Altstadt nur noch Restaurants und Hotels beherbergt.

Post in der Altstadt (Anfrage vom 05.11.2024)

Anfrage:

  1. Welche Ergebnisse haben sich aus dem Gespräch am 26.09.2024 zwischen dem Oberbürgermeister und der Post ergeben?
  2. Was ist der Grund, warum die Hansestadt nicht zehn Wochen vor der Schließung informiert wurde? 
  3. Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um die Post am neuen Markt zu halten oder eine andere Filiale zum Postversand in der Innenstadt vorzuhalten?

Begründung:

Bald beginnt die Adventszeit, welche mit einem Anstieg des Sendungsvolumens einhergeht. Für die BürgerInnen der Innenstadt stellt sich dann die Frage, wo kann ich Briefe, Päckchen und Pakete aufgeben? Darüber hinaus wird durch den Wegfall einer Postfiliale die Attraktivität der City, die durch Leerstand u. ä. sowieso gefährdet ist, weiterhin geschmälert. Es müssen alle Mittel in Anspruch genommen werden, um den BewohnerInnen und Geschäftsleuten der Altstadt die Möglichkeit zu geben, nicht nur den Weihnachtsmann zu entlasten und ihre Geschenke und Sendungen an einer Postfiliale in ihrer Nähe abgeben, sondern ganzjährig eine Einrichtung der postalischen Daseinsvorsorge nutzen zu können.

Bauliche Maßnahmen an der IGS Grünthal (Anfrage vom 30.09.2024)

Anfrage:

  1. Wann beabsichtigt die Hansestadt Stralsund als Schulträgerin, die bauliche Ertüchtigung von Haus I der IGS Grünthal zur Erfüllung der besonderen Aufgaben als Schule mit spezifischer Kompetenz umzusetzen?
  2. Steht die Verwaltung mit der Schule dazu in regelmäßigem Kontakt?

Begründung:

Die IGS Grünthal hat ein Konzept entwickelt, um Kinder und Jugendliche mit Seh- und Hörbehinderungen sowie mit körperlichen Einschränkungen an dieser Schule zu bilden. „Zum Schuljahr 2018/2019 hat das Ministerium für Bildung (…) für jede der 29 Schulen mit spezifischer Kompetenz eine zusätzliche Lehrstelle für Sonderpädagogik sowie (…) für (…) PmSA bereitgestellt.“ (Ministeriumfür Bildung, Wissenschaft und Kultur: Schulen mit spezifischer Kompetenz) Die IGS Grünthal ist explizit aufgeführt (https://www.bildung-mv.de/export/sites/bildungsserver/downloads/schule/Flyer_Schulen-mit-spezifischer-Kometenz_24.pdf ) und das Personal verfügbar. Vor sechs Jahren wurden etwa 900.000 Euro für den umbau der Schule vom Land zur Verfügung gestellt. Gespräche zwischen Verwaltung und Schule erfolgten seinerzeit bereits. Umgesetzt werden sollte ein Leitsystem für Sehbehinderte, eine Akustikertüchtigung für Hörgeschädigte und ein Fahrstuhl für körperlich-motorisch Eingeschränkte. Bisher erfolgte keine Umsetzung.

Gesundheitsmanagement und Vereinbarkeit von Familie und Beruf in der Verwaltung der Hansestadt Stralsund (Anfrage vom 30.09.2024)

Anfrage:

1. Wie hoch war der Krankenstand der Beschäftigten in der Verwaltung der Hansestadt Stralsund im Jahr 2023, und wie hoch ist er bis einschließlich 30. September 2024?

2. Welche Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements wurden zur Vermeidung erhöhter krankheitsbedingter Ausfälle durchgeführt und welche sind für die Zukunft geplant?

3. Welche Maßnahmen werden und wurden zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf umgesetzt, zum Beispiel durch Schaffung von Homeoffice-Möglichkeiten?

Begründung:

Laut Bericht der Ostsee-Zeitung vom 25. September 2024 sind die krankheitsbedingten Fehltage in der Hansestadt Stralsund auch in 2024 gestiegen. Ein nachhaltiges und modernes Gesundheitsmanagement ist sowohl unter dem Fürsorgegesichtspunkt gegenüber den Beschäftigten als auch zur Aufrechterhaltung einer funktionierenden Verwaltung notwendig. Durch flexibler Arbeitsmöglichkeiten, beispielsweise im Homeoffice, kann sich die Hansestadt Stralsund zudem als moderne Arbeitgeberin präsentieren und dringend notwendige Fachkräfte gewinnen und halten.

Ein MobiHUB für Stralsund (Anfrage vom 30.09.2024)

Anfrage:

1. Wie beurteilt die Stadtverwaltung den Erfolg der Durchführung der Aktionstage „Ein MobiHUB für Stralsund“?

2. Welche Parkplätze (Ort und Anzahl) sollen bei einer Realisierung des MobiHUB wegfallen?

3. Wie ist das weitere Vorgehen in Bezug auf das Projekt MobiHUB und die damit in Verbindung stehenden Maßnahmen?

Begründung:

Am 6. Und 7. September 2024 fanden die Aktionstage „Ein MobiHUB für Stralsund“ statt. Kunst- und Kulturschaffende präsentierten dabei temporäre Projekte in ausgewählten Straßenräumen wie etwa der Fährstraße, der Mönchstraße, der Mühlenstraße oder der Heilgeiststraße. Damit sollte dargestellt werden, wie eine Umgestaltung von Parkraum für neue Freiräume aussehen kann. Die Aktionstage wurden auch dafür genutzt für das Projekt MobiHUB zu werben.

Auswirkungen des "Herrenberg Urteils" auf die Musikschule Stralsund (Anfrage am 03.09.2024)

Anfrage:

1. Welche Auswirkungen hat das „Herrenberg Urteil“ auf die Musikschule der Hansestadt Stralsund?

2. Welche Lösungen sieht die Musikschule Stralsund für die weitere Beschäftigung ihrer Honorarkräfte?

3. Wie wird in Zukunft der Musikunterricht an der Musikschule gewährleistet?

Begründung:

Das sogenannte „Herrenberg Urteil“, das am 28. Juni 2022 verkündet wurde, hat weitreichende Folgen für die musikalische Bildung und die an der Musikschule angestellten Lehrkräfte.
Aus dem Urteil geht hervor, dass die Beschäftigung von Musikschulkräften auf Honorarbasis rechtswidrig ist. Honorarkräfte müssen demnach in ein sozialversicherungspflichtiges Anstellungsverhältnis gebracht werden. Dies würde bedeuten, dass viele der Honorarkräfte nicht mehr beschäftigt werden können, da deren Anstellung mit erheblichen Kosten verbunden ist. Daraus resultierend würde der Unterricht an den Musikschulen stark beeinträchtigt werden. Leidtragende wären die Musikschülerinnen und Musikschüler.
Eine Klärung der Auswirkungen des „Herrenberg Urteil“ ist absolut notwendig, nicht nur für die Musikschülerinnen und Musikschüler, sondern auch für die Hansestadt Stralsund.

Schließung der Post am Neuen Markt (Anfrage vom 03.09.2024)

Anfrage:

1. Welche Maßnahmen sind ergriffen worden, um die Versorgung nach §17 PostG weiterhin sicherzustellen?

2. Wurden von Seiten der Post Alternativen für die Sicherstellung der Versorgung aufgezeigt?

3. Welche Möglichkeiten sieht die Verwaltung, um die Versorgung der Bürger*innen zu gewährleisten?

Begründung:

Die Schließung der Postfiliale am Neuen Markt hat Auswirkungen auf die Infrastruktur der Stadt und unmittelbare Folgen für die Bürger*innen, das betrifft vor allem auch die älteren Einwohner*innen. Diese haben nun eine Möglichkeit weniger, in der Altstadt ihre Post aufzugeben.

In § 17 Abs. 1 Satz 5 PostG ist die Erreichbarkeit von Universaldienstfilialen geregelt. Die Frage, die sich hierbei stellt, ist, ob die Entfernung von höchstens 2000 Metern zu einer Universaldienststelle noch sichergestellt werden kann. Für die Erhaltung der Lebensqualität der Hansestadt Stralsund, insbesondere der Altstadt, ist die Schließung der Postfiliale am Neuen Markt nicht hinnehmbar.

Beleuchtung des Jugendplatzes im Stadtteil Tribseer (Antrag 18.04.2024)

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den Jugendplatz im Stadtteil Tribseer in den Abendstunden zu beleuchten. Sollte die Maßnahme nicht aus dem laufenden Haushalt gedeckt werden können, so sind die Kosten in den kommenden Haushalt einzustellen. 

Weiterhin soll geprüft werden, ob es ähnliche Umstände in anderen Stadtteilen gibt. Das Ergebnis ist in den entsprechenden Fachausschüssen vorzustellen. 

Begründung

Im Stadtteil Tibseer gibt es ein Jugendplatz, an dem sich die Jugendlichen regemäßig treffen. In den Sommermonaten wird die natürliche Beleuchtung ausreichend sein, aber an den Frühjahrs- und Herbstabenden ist es schon sehr früh dunkel. Damit ist der Treffpunkt dann nicht mehr so attraktiv für die Jugendlichen. Außerdem würde durch die Beleuchtung vermutlich dem Vandalismus vorgebeugt.

Festplatz Grünhufe sichern (Antrag 18.04.2024)

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, welche Möglichkeiten bestehen, den zentralen Veranstaltungsplatz im Stadtteil Grünhufe in einem sicheren und ansehnlichen Zustand zu versetzen. Sollten die Maßnahmen nicht durch den laufenden Haushalt gedeckt sein, so ist die Maßnahme in den kommenden Haushalt einzustellen. 

Begründung

Aktuell befindet sich der Platz in einem sehr unschönen und z.T. gefährlichen Zustand. Auf dem Platz finden jedes Jahr verschiedene Veranstaltungen statt, außerdem ist er ein beliebter Treffpunkt für Anwohner. Aktuell ist die Verkehrssicherheit gefährdet durch hervorstehende Pflasterplatten oder abgesackte Borde.

Parkplatzsituation in Knieper (Anfrage 18.04.2024)

Anfrage

1. Wie ist die Einschätzung der Verwaltung zum Verhältnis von Einwohnern zu verfügbaren Parkplätzen in den Stadtteilen Knieper? 

2. Wie viele Einwohner pro Stadtteil sind derzeit gemeldet und wie viele Parkplätze (ggf. Schätzung) stehen in dem dazugehörigen Stadtteil zur Verfügung? 

3. Gab es in der Vergangenheit bereits Anfragen oder Anregungen von Anwohnern bezogen auf die Parkplatzsituation oder hatten Einsatzfahrzeuge z.B. der Feuerwehr in den Abendstunden Probleme mit parkenden Fahrzeugen? 

Begründung

In den Stadtteilen Knieper wohnen knapp 25.000 Einwohner. Die Wohnblöcke und ihr Umfeld wurden vor vielen Jahrzehnten geplant und gebaut. Damals gab es weit weniger Fahrzeuge als heute. In den Abendstunden sind die Anwohner gezwungen z.T. in Kurven zu parken oder stehen halb auf den Zufahrtstraßen.

Angebote sichtbar machen (Antrag 14.03.2024)

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle Angebote für Kinder, Jugendliche, Familien und Senioren übersichtlich und aktuell auf der Webseite der Hansestadt darzustellen. Hierbei sollen insbesondere die Angebote der Stadtteilkoordinatoren, der Jugend- und Sozialarbeit, aber auch Angebote der Vereine und Trägern zusammengetragen werden. 

Weiterhin soll die Übersicht zu Spielplätzen im Stadtgebiet überarbeitet und übersichtlich dargestellt werden. 

Begründung

Die Hansestadt hält sehr viele freiwillige Leistungen vor. Allein im Haushalt 2024 werden 14,7 Mil. € allein für freiwillige Leistungen aufgebracht. Doch für die Einwohner ist es noch immer schwer, einen Überblick über die Leistungen zu erhalten. Beispiel1: eine Familie mit Kindern möchte nicht immer zum gleichen Spielplatz gehen, die Übersichtskarte im städtischen GIS (Grafisches Informations System) bedarf einer dringenden Aktualisierung und ist auch nicht mit einem mobilen Endgerät bedienbar. Beispiel2: Kinder und Jugendliche wollen sich sportlich oder anderweitig betätigen, kennen die Angebote in Ihrem Stadtteil aber nicht. Beispiel3: Senioren treffen sich regelmäßig, es gibt Veranstaltungen doch noch immer wissen davon nur die wenigsten. So kann man viele Beispiele nennen. Wir müssen mehr zeigen, was wir als Hansestadt für unsere Bürgerinnen und Bürger anbieten. Dies steigert auch das Ansehen nach außen und zieht neue Stralsunderinnen und Stralsunder an.

Hundetummelplatz (Antrag 14.03.2024)

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt: 

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob es Flächen im städtische Eigentum gibt, die als Hundetummelplatz genutzt werden können. Hierbei sollen ggf. leerstehende Gartenanlagen, Gewerbegrundstücke, ggf. eine Fläche im Stadtwald besonders beachtet werden. 

Das Ergebnis der Prüfung ist dem Ausschuss für Bau, Umwelt, Klimaschutz und Stadtentwicklung, dem Ausschuss für Sicherheit und Ordnung, sowie dem Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung vorzulegen. 

Begründung

Da ein ähnlich lautenden Antrag 2016 bereits abgelehnt wurde, die Situation sich durch die Pandemiejahre aber durch Anzahl der Hunde im Stadtgebiet und neuer Hundeverordnung geändert hat, möchten wir das Thema noch mal neu beleuchten lassen.

Ferienwohnungen in Stralsund (Anfrage 14.03.2024)

Anfrage

1. Wie beurteilt die Verwaltung das kürzlich gefasste Grundsatzurteil des OVG Berlin/Brandenburg zum Thema Ferienwohnungen (Aktenzeichen: OVG 5 B 5/22 u.a.)? 

2. Sieht die Verwaltung Möglichkeiten die Nutzung von Wohnraum für Ferienwohnungen nun besser einzuschränken/zurück zu wandeln? 

3. Sieht die Verwaltung die Notwendigkeit die Umnutzung von Wohnraum in Ferienwohnungen entgegenzuwirken? Wenn ja mit welchen Mitteln? 

Begründung

Wohnraum ist auch in Stralsund in einigen Stadtteilen sehr knapp und damit sehr teuer. Ferienwohnungen sind ein Teil der Preisspirale. Hier muss die Verwaltung rechtzeitig gegensteuern.

Nutzung des Portals zur Hallenbelegung (Anfrage 14.03.2024)

Anfrage

1. Wie wird das angenommen, gibt es bereits statistische Zahlen, wenn ja welche? 

2. Gibt es trotzdem noch einen anderen Weg Hallenzeiten zu buchen? Wenn ja welchen? 

3. Sieht die Verwaltung noch Optimierungspotential für das Portal? Wenn ja welchen?

Begründung

Das Portal ist nun etwas mehr als ein Jahr aktiv. Wir möchten gern wissen, wie es angenommen wird und ob es noch Probleme gibt.

Einrichtung eines Kunst- und Kulturzentrums (Antrag 14.12.2023)

Beschlussvorschlag

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt: Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, 

1. welche Möglichkeiten bestehen im kürzlich erworbenen Werfthochhaus 

a) ein Jugendzentrum einzurichten. Bei der Konzeption einer solchen Einrichtung sollen möglichst der Jugendgipfel, das KiJuPa, der Ausschuss für Familie, Soziales und Gleichstellung sowie die Jugendkoordinatorinnen und Schulsozialarbeiterinnen sowie andere vergleichbare Gruppen beteiligt werden. 

b) ein Kunst- und Kulturzentrum errichten, in erster Linie für die zeitgenössische Kunst. Hier ist der Ausschuss für Kultur und eine große Runde der Kultur in der Hansestadt Stralsund zu beteiligen. 2. Falls eine Umsetzung im o. g. Gebäude nicht möglich, sollen andere Örtlichkeiten geprüft werden. 

Begründung

Schon seit langem wird in der Hansestadt Stralsund darüber debattiert, dass Räume für Jugendliche und Künstlerinnen fehlen. Offen zutage trat die Lücke insbesondere auch im Sommer auf, als sich vermehrt verschiedene Gruppen Jugendlicher in der Ossenreyerstraße und Umgebung aufhielten und für Unmut sorgten. Auf Nachfrage bei verschiedenen Jugendlichen wurde immer weder berichtet, dass es ja sonst nichts geben würde, wo man sich aufhalten könne. Die Leerstelle für zeitgenössische Künstlerinnen und Kunst ist im Kulturkonzept Stralsund 2034, das von der Bürgerschaft vor fast genau einem Jahr verabschiedet wurde, dokumentiert. Bei 8.000qm zur Verfügung stehender Fläche im sog. Werfthochhaus sollten in einem „Wahrzeichen“ der Stadt nicht nur Büros entstehen. Das historische Gebäude bietet viele Möglichkeiten der Gestaltung und würde sich anbieten für einen Jugendtreff sowie einem Kunst- und Kulturzentrum. Die landesweite Kunstschau, die 2022 ganz in der Nähe im Sozialgebäude der früheren Werft präsentiert wurde, hat die Diskussion in der Kulturszene erneut entfacht. Wie OB Dr. Badrow mehrfach äußerte, wünscht er sich in der obersten Etage eine Sky -Bar. Da würden ein Jugend- und ein lokales Kunstzentrum in den unteren Etagen sehr gut ergänzen; alle Locations würden sich gegenseitig bereichern und einen qualitätsvollen vielseitig interessanten neuen Anziehungspunkt für Stralsunderinnen, Stralsunder und Gäste bieten.

Erhöhung von Mieten und Pachten (Anfrage 14.12.2023)

Anfrage

In welchem Umfang wurden in welchen Bereichen über die Garagen hinaus Mieten und Pachten im Verantwortungsbereich der Hansestadt Stralsund erhöht? Gibt es bereits Anzeichen von Kündigungen und Gewerbeaufgaben? Wie gedenkt die Hansestadt Stralsund der Gefahr eines möglichen längeren Leerstandes entgegenzuwirken? 

Begründung

Besonders die Branchen Einzelhandel und Gastronomie, sowie auch die Sportvereine haben mit den Auswirkungen der Krisen der letzten Jahre stark zu kämpfen. Die Kosten sind in vielen Bereichen stark angestiegen. Eine Erhöhung der Mieten und Pachten zum jetzigen Zeitpunkt ist ein falsches Signal. Die Beantwortung der Anfragen soll Klarheit in der Sache schaffen um einer Aufgabe von Gewerben, einer Kündigungswelle und einem damit verbundenen möglich längeren Leerstand von Gewerbeflächen rechtzeitig entgegenzuwirken.

E-Scooter im Stadtgebiet (Anfrage 14.12.2023)

Anfrage

Nach knapp 2 Jahren E-Scooter im Stadtgebiet möchten wir Bilanz ziehen und bitten um Beantwortung folgender Fragen: 

1. Wie viele Anbieter sind heute noch in Stralsund tätig und viele E-Scooter befinden sich insgesamt im Stadtgebiet? 

2. Welche Bilanz zieht die Verwaltung aus den zwei Jahren, wo sieht die Verwaltung noch Verbesserungspotenzial? 

3. Nach welchen Maßgaben werden Radwege mit dem Zusatzschild P-2810 versehen und wo ist dies bereits geschehen? 

Begründung

öffentliches Interesse

Pflege- und Unterhaltungsmaßnahmen an den Teichen (Anfrage 16.11.2023)

Anfrage

In dem Schreiben des Präsidenten der Bürgerschaft vom 30.06.2023 wurde im vorletzten Absatz erwähnt, dass die Unteren Naturschutzbehörde vor einem Jahr die Wiederaufnahme von Pflegearbeiten (Begrenzung des Röhrichtwuchses usw.) zugestimmt hat. Daraus ergeben sich folgende Fragen: 

1. Wann werden diese Pflegearbeiten begonnen? 

2. An welchen Teichen werden die Arbeiten durchgeführt? 

3. Welche Maßnahmen sollen genau durchgeführt werden? 

Begründung

öffentliches Interesse

Wasserstand Teich in der Wallensteinstraße (Anfrage 19.10.2023)

Anfrage

1. Wie sieht die Verwaltung den aktuellen Stand zum Teich?

2. Welche Verbesserungsmöglichkeiten zum Wasserstand sieht die Verwaltung?

Begründung

Anwohner sorgen sich um den Wasserstand und Zustand des Teiches. Wie bereits in den kleinen Anfragen 0035/2021 und 0099/2021 angefragt, scheint der aktuelle Stand noch nicht zufriedenstellend zu sein. Die Auswirkungen durch die damals angesprochenen Bauarbeiten an der Hainholzstraße scheinen noch nicht sichtbar beseitigt worden zu sein.

zum Kinder- und Jugendparlament(KiJuPa) in Stralsund (Anfrage 19.10.2023)

Anfrage

1. Seit wann gibt es das KiJuPa und wie hat sich die Teilnahme entwickelt? 

2. Welche Themen werden im KiJuPa behandelt? 

3. Sind Schnittstellen zur Bürgerschaft geplant um Ideen des KiJuPas umzusetzen, wenn ja was genau ist vorgesehen? 

Begründung

Viele Jahre gab es Anträge zu einem Kinder- und Jugendparlament in der Bürgerschaft. Jedoch sind bisher keine Informationen an die Mitglieder der Bürgerschaft gegangen, wir bitten daher um Auskunft

Parkgebühren und Parkplätze im Stadtgebiet (Anfrage 19.10.2023)

Anfrage: 

1. Wie viele bewirtschaftete Parkplätze gab es in den Zonen A, B und C in den Jahren 2019-2023(bitte nach Jahren aufstellen), wie viele wird es voraussichtlich in 2024 nach der aktuell diskutierten Neuordnung geben? 

2. Wie hoch waren die Einnahmen durch Parkplatzgebühren von bewirtschafteten Parkplätzen in den Zonen A, B und C in den Jahren 2019-2023? 

3. Nach der neuen Gebührenordnung soll die Bewirtschaftung auf alle Wochentage ausgedehnt werden. Mit welcher Mindereinnahme rechnet die Verwaltung, wenn der Sonntag von der Gebührenpflicht ausgenommen wird? 

Begründung

Die Bürgerschaft soll zeitnah die neue Parkgebührenordnung verabschieden. Für die Entscheidungsfindung sind die obenstehenden Fragen wichtig.

Tag der offenen Tür des Rathauses (Antrag vom 13.07.2023)

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, inwieweit ein Tag der offenen Tür für das Rathaus umgesetzt werden kann und welche Kosten damit verbunden sind. Ebenfalls soll geprüft werden, wie ein solcher Tag der offenen Tür konzeptionell am besten gestaltet werden kann.

Begründung:

Ein Tag der offenen Tür bietet an vielen Orten die Möglichkeiten, einen Tag „hinter die Kulissen“ schauen zu können. Insbesondere für Orte, an denen politische Entscheidungen getroffen werden, ist dies eine gute Möglichkeit, die eigenen Arbeits- und Verfahrensweisen transparent darzustellen und Bürgerinnen und Bürgern einen Einblick in die Kommunalpolitik zu geben. Dies könnte nicht zuletzt dazu beitragen, dass sich mehr Stralsunder und Stralsunderinnen für Kommunalpolitik interessieren.

zur Kaufhalle "Für Dich" (Anfrage vom 13.07.2023)

Anfrage:

1. Wie ist der aktuelle bauliche und planerische Stand der Neubebauung der ehemaligen Kaufhalle „Für Dich“?

2. Wann ist mit der Fertigstellung des Neubaus zu rechnen?

3. Erwartet die Verwaltung weitere Komplikationen, die die Fertigstellung verzögern oder gar verhindern könnten?

Begründung:

Seit November 2019 gibt es regelmäßig Anfragen zu diesem Thema in der Bürgerschaft, da sich die bauliche Neuerung aus verschiedenen Gründen hinzieht. Es ist wichtig für das Stadtbild, dass etwas Neues an diesem Standort entsteht.

Senioren-Ticket (Anfrage vom 13.07.2023)

Anfrage:

Wie beurteilt die Verwaltung das potentielle Konkurrenzverhältnis zwischen dem stadteigenen Seniorenticket 70+ und dem neuen Seniorenticket des Landes Mecklenburg-Vorpommern?

Begründung:

Öffentliches Interesse.

Akademie "Jugend entscheidet" (Antrag vom 15.06.2023)

Beschlussvorschlag:

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister der Hansestadt Stralsund wird beauftragt, sich spätestens bis zum 15. Juli 2023 für die Akademie „Jugend entscheidet“ der gemeinnützigen Hertie-Stiftung zu bewerben.

Begründung:

Die Akademie „Jugend entscheidet“ der Hertie-Stiftung (https://www.jugendentscheidet....) zielt auf Kommunen ab, die die Partizipation

junger Menschen stärken wollen. Durch ein Bundesforum im September 2023, fünf online

Workshops und einem regionalen Best-Practice-Treffen sollen die Kommunen lernen, wie sie die Beteiligung junger Menschen verbessern können.

Die Hansestadt Stralsund erfüllt alle Voraussetzungen für eine Bewerbung bis zum 15. Juli 2023 und kann durch die Akademie bisherige Bestrebungen, junge Menschen in Entscheidungsprozesse einzubeziehen, optimieren und ausbauen.

Finanzielle Auswirkungen:

Da die Teilnahme kostenlos ist und auch Reisekosten erstattet werden, entstehen der Hansestadt keine Kosten.

Löschwasserkonzept für das Stadtgebiet (Anfrage vom 15.06.2023)

Anfrage:

1. Wie beurteilt die Verwaltung die aktuelle Situation der Löschwasserversorgung im Stadtgebiet?

2. War beim Feuerwehreinsatz am 04.05.23 in Knieper West zu jederzeit die Löschwasserversorgung ausreichend sichergestellt?

3. Gibt es für das gesamte Stadtgebiet ein Löschwasserkonzept? Wenn ja, wann wurde dieses zuletzt überarbeitet? Wenn nein, warum nicht?

Begründung:

Öffentliches Interesse.

Aufenthaltsorte für Jugendliche (Anfrage vom 04.05.2023)

Anfrage:
1. Seit einiger Zeit versammeln sich Jugendliche (auch aus Knieper West und Andershof) in
ihrer Freizeit vermehrt in der Innenstadt (Ossenreyerstraße vor dem Quartier 17, Theater
und Parkhaus am Meeresmuseum). Wie schätzt die Verwaltung diese Situation ein?
2. Unsere Fraktion ist der Meinung, dass wir etwas für die jungen Leute tun müssen. Was
wird die Stadtverwaltung unternehmen, um die Jugendlichen anzusprechen und
adäquate Aufenthaltsmöglichkeiten zu schaffen?
3. Soweit bekannt, ist 2024 geplant, die Stadt- und Jugendarbeit in der Altstadt zu starten.
Ist es angesichts der aktuellen Situation möglich, hier früher zu agieren – vielleicht sogar
einen Jugendgipfel einzuberufen?

Begründung:
Öffentliches Interesse

zu einem Grundstück beim Kieler Ring (Anfrage vom 04.05.2023)

Anfrage:
1. Befindet sich das Grundstück zwischen Anklamer Str. und Kieler – Ring im Eigentum der
Hansestadt Stralsund?
2. Was ist auf dem Gelände geplant?
3. Warum ist es seit Jahren ungenutzt?

Begründung:
Öffentliches Interesse.

Strukturwandel der Innenstadt gestalten! (Antrag vom 16.03.2023)

Die Bürgerschaft beschließt:

Der Oberbürgermeister wird aufgefordert, im Ausschuss für Stadtmarketing spätestens in dessen Sitzung am 8. Juni konzeptionelle Vorstellungen für die Gestaltung des Strukturwandels der Innenstadt vorzulegen.

Begründung:


Die Fachwelt (Kommunale Spitzenverbände, Verbände des Einzelhandels, IHK) geht einhellig von einem sich abzeichnenden Strukturwandel der Innenstädte aus – dies insbesondere infolge des zunehmenden Online- Handels. Es wird ein deutlicher Rückgang des Einzelhandels und seiner Bedeutung für die Innenstädte prognostiziert, der durch mehr Gastronomie, Kultur und Tourismus ausgeglichen werden soll und muss.

Es sollen unterstützende Maßnahmen ergriffen werden, um den Stralsunder Einzelhandel, insbesondere den innerstädtischen, zu unterstützen.
Eine Vitalisierung der Innenstadt durch die Entwicklung und Umsetzung innerstädtischer Veranstaltungs- und Belebungsmaßnahmen erhöht die Attraktivität und Aufenthaltsqualität und trägt dazu bei, die lokalen Wertschöpfungsketten zu stärken.

Webcam auf dem Werftgelände (Antrag vom 16.03.2023)

Die Bürgerschaft der Hansestadt Stralsund beschließt:

Der Oberbürgermeister wird beauftragt zu prüfen, ob die Möglichkeit besteht, auf dem
Werftgelände eine Webcam für einen Livestream ins Internet zu installieren. Dabei sollen
insbesondere die rechtlichen, technischen und finanziellen Belange geprüft werden, aber
ebenso Marketingaspekte, die mit einer solchen Webcam einhergehen würden. Das
Ergebnis soll dem zeitweiligen Ausschuss Volkswerft vorgestellt werden.

Begründung:

Dass wieder Leben in das Werftgelände eingezogen ist, freut alle Stralsunder und
Stralsunderinnen. Aus den regionalen Medien kann man ab und an auch mal ein Foto von
Schiffen sehen, die aktuell repariert werden. Diese imposanten Bilder kann die Hansestadt
durch eine Webcam besser vermarkten. Hier kann auch die Möglichkeit des Zeitraffers für
bestimmte Videos berücksichtigt werden.

zu einem Grundstück beim Bahnhof Grünhufe (Anfrage vom 26.01.2023)

Anfrage:

1. Ist das Grundstück aus Anlage 1 im Besitz der Hansestadt Stralsund; wenn ja, was plant die Verwaltung damit?

2. Warum wird die Zuwegung zum Bahnhof Grünhufe bei dieser Fläche so unregelmäßig gepflegt (siehe Bilder, im Sommer sah es z. T. noch schlimmer aus)?

Begründung:

Öffentliches Interesse.

zu den Stadtteichen (Anfrage vom 26.01.2023)

Anfrage:
1. Bei der Beantwortung der Anfrage kAF 0079/2022 wurde mitgeteilt, dass im September
2022 Gespräche mit dem Landkreis geplant gewesen seien, um die Stagnation des
Sanierungskonzeptes des Kleinen Frankenteiches zu überwinden. Welche Ergebnisse
erzielten die Gespräche?
2. Bei der Beantwortung wurde ebenfalls mitgeteilt, dass die Stadt sich bemühen würde, in
den nächsten Jahren Maßnahmen an den Zuflüssen durchzuführen. Sind Maßnahmen
für dieses Jahr vorgesehen; und wenn ja, welche?
3. Wurde das 2022 fehlende Equipment für eine Entnahme von Biomasse und Röhricht aus
dem Knieperteich mittlerweile angeschafft; und wenn nein, wann ist dies geplant?

Begründung:
Öffentliches Interesse.